Steuertipp

© 2013-2022 M. Segermann

Arbeitslohn von der Steuer absetzen

Rechnung per Überweisung zahlen Ob es sich um einen eingetragenen Handwerksbetrieb handelt, ist für den Steuerabzug nicht entscheidend — wohl aber, dass die Arbeiten legal sind. Schwarzarbeit zählt selbstverständlich nicht! Sie müssen eine offizielle Rechnung vorweisen können, die Sie nicht bar, sondern per Überweisung beglichen haben. Nur dann erkennt das Finanzamt Ihren Beleg an. Höchstgrenze Von den ausgewiesenen Lohnkosten, die Sie bezahlt haben, können Sie 20 Prozent von Ihrer Steuerschuld abziehen. Die Mehrwertsteuer setzen Sie mit an. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 6.000 Euro jährlich. Somit können Sie bis zu 1.200 Euro im Jahr zurückerhalten (§ 35a Einkommensteuergesetz) . << ZURÜCK Seite 1 2 3 4 5 6 WEITER >>

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Arbeitslohn von der Steuer absetzen

Rechnung per Überweisung zahlen Ob es sich um einen eingetragenen Handwerksbetrieb handelt, ist für den Steuerabzug nicht entscheidend — wohl aber, dass die Arbeiten legal sind. Schwarzarbeit zählt selbstverständlich nicht! Sie müssen eine offizielle Rechnung vorweisen können, die Sie nicht bar, sondern per Überweisung beglichen haben. Nur dann erkennt das Finanzamt Ihren Beleg an. Höchstgrenze Von den ausgewiesenen Lohnkosten, die Sie bezahlt haben, können Sie 20 Prozent von Ihrer Steuerschuld abziehen. Die Mehrwertsteuer setzen Sie mit an. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 6.000 Euro jährlich. Somit können Sie bis zu 1.200 Euro im Jahr zurückerhalten (§ 35a Einkommensteuergesetz) . << ZURÜCK Seite 1 2 3 4 5 6 WEITER >>