Steuertipp

© 2013-2022 M. Segermann

Arbeitslohn von der Steuer absetzen

Renovierung beim Umzug Selbst wenn Sie noch nicht in Ihr neues Haus oder Ihre neue Wohnung eingezogen sind, können Sie sich die Kosten dafür teilweise vom Finanzamt zurückholen. Gleiches gilt für Löhne, die Sie für die Renovierung der Mietwohnung bezahlt haben, aus der Sie ausziehen. Auch die Lohnkosten für die Umzugsspedition können Sie sich teilweise zurückholen. Sie müssen sie allerdings als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Übrigens wird Ihr Haushalt auch als Ihr eigener anerkannt, wenn Sie wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit längere Zeit abwesend sind allerdings nur, wenn Ihr Ehegatte oder Lebenspartner weiter dort wohnen bleibt. << ZURÜCK Seite 1 2 3 4 5 6 WEITER >>

Steuertipp

© 2013-2021 M. Segermann

Arbeitslohn von der Steuer absetzen

Renovierung beim Umzug Selbst wenn Sie noch nicht in Ihr neues Haus oder Ihre neue Wohnung eingezogen sind, können Sie sich die Kosten dafür teilweise vom Finanzamt zurückholen. Gleiches gilt für Löhne, die Sie für die Renovierung der Mietwohnung bezahlt haben, aus der Sie ausziehen. Auch die Lohnkosten für die Umzugsspedition können Sie sich teilweise zurückholen. Sie müssen sie allerdings als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Übrigens wird Ihr Haushalt auch als Ihr eigener anerkannt, wenn Sie wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit längere Zeit abwesend sind allerdings nur, wenn Ihr Ehegatte oder Lebenspartner weiter dort wohnen bleibt. << ZURÜCK Seite 1 2 3 4 5 6 WEITER >>